FAQ für Vermieter
Hier beantworten wir alle Fragen rund um das Thema Vermietung.
Fragen zur Vermietung
Wer kann seine Wohnung mit Pacht&Zins vermieten?
Jeder private Eigentümer, Mieter mit der Erlaubnis zur Untervermietung, sowie gewerblicher Anbieter, kann Wohnungen oder Häuser über Pacht&Zins vermieten. Handelt es sich beim Vermieter allerdings nicht um einen Eigentümer sondern Mieter mit der Erlaubnis zur Untervermietung, so muss der entsprechende Mietvertrag eingereicht und überprüft werden.
Welche Objekte bieten sich besonders gut an?
Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen.
Allerdings legen wir unseren Fokus aufgrund unseres Miet- und Vermietungskonzepts auf 2 bis 6-Zimmer Wohnungen und Häuser.
Neben der Lage und Anbindung ist besonders der Schnitt des Objekts ein entscheidendes Kriterium.
Gibt es eine Mindestmietdauer?
In München dürfen Privatanbieter ihre Wohnungen nicht für unter sechs Monate vermieten, da die Stadt München darin sonst eine Wohnzweckentfremdung sieht und ahndet. Schon allein aus diesem Grund sind Mietzeiträume für Privatanbieter unter sechs Monaten nicht möglich. Ferner verlangt unser Miet-und Vermietungskonzept mittel- bis langfristig angelegte Mietverhältnisse, da das Anmieten zu Beginn meist sehr zeitaufwendig und damit kapitalintensiv ist.
Wer zählt zu unserer Mieterklientel?
Unser Klientel besteht vor allem aber nicht ausschließlich aus Personen, die aus beruflichen Gründen für einen temporären Zeitraum in die Metropolregion München kommen und einen vorübergehenden Bedarf an Wohnraum haben.
Wer haftet für Schäden?
Für mögliche Schäden haften wir in erster Linie, da wir als Hauptmieter in den Mietvertrag eintreten. Ferner wird selbstverständlich eine entsprechende Kaution (in der Regel 2 Monatsmieten) vor Mietbeginn zur Sicherheit gezahlt. Darüber hinaus, ist ausreichender Versicherungsschutz stets gewährleistet.